Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Allnid Interiors («Allnid»)
 
  • Geltungsbereich und Gegenstand

Die AGB geltend für sämtliche Leistungen und gelieferten Waren von Allnid. Abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

  • Vertrag

Der Vertrag zwischen Allnid und dem Kunden kommt durch Vereinbarung oder formlos durch die Inanspruchnahme von Leistungen zustande. Der Leistungsinhalt und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus den individuellen Offerten und ergänzend aus diesen AGB. Allnid ist berechtigt, vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen entgegenzunehmen und auszuführen. Der Mehraufwand geht in solchen Fällen zu Lasten des Kunden. Offerten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind und nur während der angegebenen Dauer. Richtofferten sind eine unverbindliche Information an den Kunden.

  • Leistungen von Allnid

Allnid erbringt die Leistungen gemäss der Offerte. Die in der Offerte genannten Preisangaben sind – soweit nicht explizit anders erwähnt – als Richtpreise (in CHF und exklusive MwSt.) zu verstehen.

Mehrkosten im Umfang von bis zu 10% sind vom Kunden zu tragen. Ist absehbar, dass die von Allnid in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10% übersteigen werden, wird Allnid den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Information durch die Anbieterin widerspricht, geltend die Zusatzkosten als vom Kunden genehmigt. Ebenso werden nicht in der Offerte enthaltene Sonderleistungen (z.B. Produktionsüberwachung, Support etc.) gemäss dem erforderlichen Aufwand verrechnet.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von Stundennachweisen, in denen die Art der Tätigkeit, Tag der Leistungserbringung, Funktion des Mitarbeiters sowie der Stundenaufwand ausgewiesen sind. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

  • Lieferfristen

Allnid bemüht sich um möglichst genaue Angaben zu Lieferzeiten. Diese sind aber stets unverbindlich.

  • Pflichten des Kunden 

Der Kunde muss die von Allnid benötigten Informationen und Unterlagen z.B. Bild, Ton, Grafiken, Texte etc. rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen und notwendige Entscheidungen innert Frist treffen. Er gewährleistet, dass er die notwendigen Rechte an diesen Unterlagen besitzt.

Der Kunde hat Allnid vor Offertstellung über besondere (technische) Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, die für die korrekte Leistungserbringung von Bedeutung sind, zu informieren.

Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu seinen Lasten.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Allnid. Der Kunde gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zum Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister. Verarbeitung, Umgestaltung, Verkauf bzw. Übertragung an Dritte sind nicht zulässig.

  • Gewährleistung und Haftung

Allnid ist bestrebt, professionelle Dienstleistungen von hoher Qualität zu erbringen. Für Lieferungen und Leistungen von Dritten gelten deren Gewährleistungsbestimmungen, die Allnid vollumfänglich dem Kunden abtritt, unter Ausschluss der eigenen Gewährleistung. Rücksendungen aus Gewährleistung gehen an den Hersteller bzw. Lieferanten.

Sollten wesentliche Sachmängel vorhanden sein, welche von Allnid zu vertreten sind und die Funktionalität der gelieferten Sache oder der erbrachten Leistung beeinträchtigen, wird Allnid nach eigener Wahl die Mängel beheben oder die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen. Kein Recht auf Mängelrüge besteht im Hinblick auf Leistungen, bei denen die schöpferische oder gestalterische Freiheit in der Gestaltung ausgeübt wurde (z.B. Gestaltungen, Designs, Layouts, Grafiken). Ausgeschlossen sind ebenfalls Mängel, die auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, übermässige Betriebsmittel, Anweisungen des Kunden oder Eingriffe des Kunden zurückzuführen sind.

Der Kunde hat gelieferte Waren ebenso wie erbrachte Leistungen umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innert 7 Tagen nach Leistung bzw. Erbringung schriftlich zu rügen. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt die Ware oder die Leistung als abgenommen und damit als fehlerfrei erbracht.

Ein Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht.

Die Haftung für Allnid und deren Hilfspersonen wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Verspätungsschäden wird nicht gehaftet, sei dies vertraglich, ausservertraglich oder aus einem anderen Rechtsgrund.

  • Muster und Farben

Allnid kann nicht ausschliessen, dass bei Bestellungen aufgrund von Mustern und Farbkarten die gelieferten Waren kleinere Abweichungen bestehen. Branchenübliche Abweichungen müssen toleriert werden.

  • Arbeiten Dritter

Allnid ist berechtigt, Dritte mit Lieferungen und Leistungen zu beauftragen und entsprechende Verträge im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschliessen, sofern diese Kosten in der Offerte mitenthalten sind. Sind bei Dritten bestellte Waren nicht lieferbar, orientiert Allnid den Kunden und schlägt eine Ersatzlösung vor. Kommt keine Einigung über eine Ersatzlösung zustande, darf Allnid vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Kunden eine Entschädigung zu schulden. Die Allnid geschuldete Entschädigung für bereits geleistet Arbeiten bzw. gelieferten Waren bleibt bestehen.

  • Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde hat – sofern nichts anderes bestimmt ist – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er Allnid die bereits geleistete Arbeit zu den genannten Ansätzen zu entschädigen und für etwaige Nachteile zu entschädigen, mindestens aber mit 2/3 der Offertsumme. Kein Rücktrittsrecht besteht bezüglich der Lieferungen und Leistungen, die Dritten übertragen wurden.

  • Zahlungsbedingungen

Allnid ist berechtigt, eine vollständige Abschlagszahlung in Höhe der Auftragsleistung zu verlangen.

Zahlungsfrist für sämtliche Rechnung ist 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Die Kosten des Inkassos, auch durch Dritte, gehen zu seinen Lasten. Allnid darf noch offene Lieferungen oder Leistungen zurückbehalten.

Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung von versendeten Lieferungen geht auf den Kunden über, sobald die Waren dem Beförderungsunternehmen übergeben wurden.

  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht.

Gerichtsstand ist am Sitz von Allnid.

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